Die Verwertungsgesellschaft Wort
(VG WORT) und ihre Aufgaben
Als Autor sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, Ihre Rechte als Urheber wahrzunehmen und von den vielfältigen Verwertungen Ihres Werkes finanziell zu profitieren.
Bei der Entscheidung für die Zusammenarbeit mit einem Verlag sollten Sie daher auf die Leistungen der VG Wort nicht verzichten, zumal Sie diese nichts kosten. Die VG WORT nimmt als nicht gewinnorientierter Verein treuhänderisch die Urheberrechte von Autoren und Verlagen wahr. Infolge der zunehmenden Technisierung werden Vervielfältigungen und andere Zweitnutzungen von Werken immer leichter und häufiger. Sie sind für Autoren und Verlage unüberschaubar geworden.
Die VG WORT zieht für viele dieser Nutzungen Gebühren ein, die sie nach einem speziellen Verteilungsschlüssel einmal jährlich ausschüttet.
Die Einnahmen der VG WORT
Die Einnahmen der VG Wort ergeben sich u.a. aus Bibliothekstantiemen und Lesezirkel-
vergütung für das Ausleihen und Vermieten von Werken, der Kopiergeräteabgabe und Kopier-Betreiberabgabe für Herstellung, Import und Betreiben von Kopiergeräten, der Pressespiegelvergütung für den Nachdruck von Artikeln u.ä.
Anspruchsberechtigte der VG WORT
Alle Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten an Sprachwerken oder an Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art können der VG WORT die Wahrnehmung ihrer Rechte übertragen und werden so an deren Gewinnausschüttung beteiligt. Dies erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages.
Höhe der Ausschüttungen der VG WORT
Die durchschnittliche Ausschüttung pro Autor der letzten Jahre beträgt mehrere Hundert Euro und hängt von Umfang und Art der übertragenen Rechte ab.
Antrag für die VG Wort
Als Kunde des Verlages Wissenschaftliche Scripten erhalten Sie nach Erscheinen Ihres Werkes automatisch ein Antragsformular für die VG WORT. Seit 2003 können Autoren im wissenschaftlichen Bereich auf der Web-Site der VG Wort auch online melden (http://www.vgwort.de).
Weitere Informationen: http://www.vgwort.de
Termine
Die Ausschüttung erfolgt jährlich Ende Juni. Bücher müssen spätestens bis 31. Januar des auf das Veröffentlichungsjahr folgenden Jahres bei der VG WORT angemeldet sein.
Bitte melden Sie Ihre Werke rechtzeitig an! Möglichst direkt nach der Veröffentlichung Ihres Werkes.